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Ihr Partner für Technik, Sicherheit und wirtschaftliche Lösungen.

Daten auf einem Touchpad

Prüfungen, Gutachten & Fachberatung

CS Zivilingenieur erstellt unabhängige Gutachten und Bewertungen für technische Projekte, Maschinen und Anlagen. Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker unterstützt Dr. Clemens Strasser Gerichte, Behörden, Versicherungen und Unternehmen mit fundierter Analyse, langjähriger Erfahrung und normgerechter Methodik.

Die Leistungen umfassen nicht nur die Erstellung technischer Gutachten, sondern auch die Begleitung von Projekten von der wirtschaftlichen Bewertung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Betreiber und Unternehmen profitieren so von einer ganzheitlichen Unterstützung – von der Planung über die Prüfung bis zur Dokumentation und Umsetzung.

Image by Bernd 📷 Dittrich

Fahrgeschäfte & Fliegende Bauten

CS Zivilingenieur ist spezialisiert auf die sicherheitstechnische Prüfung von Fahrgeschäften, Vergnügungsanlagen und fliegende Bauten. Clemens Strasser verfügt über umfassende Erfahrung in der Begutachtung nach den relevanten Normen (z. B. EN 13814 für Fahrgeschäfte, ÖNORM 13782 für Zelte).

Die Bewertung erfolgt gemäß den einschlägigen Normen, um Funktionalität, Belastbarkeit und Sicherheit sicherzustellen.


Ziel ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die sichere Nutzung für Betreiber und Besucher zu gewährleisten.

Prüfbereiche sind sämtliche fliegende Bauten wie Fahrgeschäfte (Achterbahnen, Karussells, Looping-Anlagen, Schaukeln etc.) sowie Zelte, Tribünen, Umwehrungen, Tragluftbauten und Zäune.

Regelmäßige Gebrauchsabnahmen erfolgen nach ÖNORM, inklusive fachkundiger Dokumentation und Abnahme für den Betreiber.

Image by Peter Robbins

Spiel- und Sportstätten 

Öffentliche Spielplätze, Schwimmbäder und Sportanlagen erfordern regelmäßige Prüfungen, um die Sicherheit für Kinder, Schüler und Sporttreibende zu gewährleisten. CS Zivilingenieur übernimmt diese sicherheitstechnischen Überprüfungen nach ÖNORM EN 1176/7, ÖNORM B 2607 und weiteren einschlägigen Richtlinien.

Geprüft werden Spielgeräte, Turn- und Sportgeräte sowie Schwimm- und Freizeitanlagen auf Stabilität, Funktionsfähigkeit und normgerechte Ausführung.

Prüfbereiche:

  • Spielplätze: Schaukeln, Rutschen, Wippen, Kletteranlagen, Boulderwände

  • Sportstätten: Turngeräte (Sprungböcke, Sprossenwände, Seile, Balken), Leichtathletikanlagen, Fitnessparcours, Wrestlingringe

  • Schwimmbäder: Sprungtürme, Wasserrutschen

  • Schulen: Schultafeln – Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen
     

Dank klarer Prüfintervalle und strukturierter Dokumentation erhalten Betreiber und Gemeinden Rechtssicherheit und minimieren Unfallrisiken.

Image by Vladislav Iakunichev

Maschinensicherheit 

Alle Maschinen, Geräte und Anlagen – etwa Stapler, Krane, Hubarbeitsbühnen, Fahrzeughebebühnen sowie Türen und Tore – unterliegen der Prüfpflicht gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und dürfen nur regelmäßig geprüft eingesetzt werden.

Abnahmeprüfungen stellen sicher, dass Montage, Funktion, Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen sowie Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt sind. Dabei wird auch die elektrische Ausrüstung gemäß EN 60204 kontrolliert, und alle Ergebnisse werden in einem Prüfbefund festgehalten.

Nach außergewöhnlichen Ereignissen oder einer neuen Aufstellung werden Arbeitsmittel erneut begutachtet. Vor der Inbetriebnahme wird zudem die Funktion aller Schutzeinrichtungen überprüft, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Europäisches Parlament

Konformitätsbewertung

Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Konformitätsbewertung technischer Produkte und Anlagen nach europäischen Produktsicherheitsrichtlinien. Dazu gehören Risikoanalysen, Begleitung von CE-Kennzeichnungsprozessen sowie die Erstellung der notwendigen technischen Dokumentation.

Prüfbereiche:

  • Sicherheitsprüfungen für Maschinen und Anlagen

  • CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation

  • Risikoanalysen für temporäre und ortsfeste Anlagen

  • Prüfung von Materialqualität, Belastbarkeit und Stabilität
     

Dadurch können Produkte und Maschinen rechtskonform in Verkehr gebracht und eine sichere Nutzung für Betreiber und Anwender garantiert werden.

Archiv

Referenzen

  • AV-Professional GmbH

  • Berufsförderungsinstitut Wien

  • Christian Sittler Vergnügungsbetriebe

  • Job-TransFair gemeinnützige GmbH

  • Koidl Vergnügungsbetriebe GmbH

  • Postgasse 8 Entwicklungs OG

  • Thomas Sittler-Schaaf Vergnügungsbetriebe

  • Verein "Wrestling in Wien"

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